Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod?
Tierbesitzer sind meist erschüttert, wenn sie erstmals erfahren, welchen Weg der Körper ihres verstorbenen Tieres nehmen muss. Prinzipiell ist in allen Bundesländern die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Verordnun-
gen der Bezirke über die Beseitigung von tierischen Abfällen und die übergeordnete EU-Verordnung 1774/2002. Ihr langjähriger Begleiter wird damit zum Kadaver, der entsorgt werden muss.
Wenn der Körper heute auch nicht mehr zu Tierfutter oder Kosmetika verarbeitet wird, so muss er doch zusammen mit Schlachtabfällen, Resten von verunfallten Tierkörpern und anderem so zu Tiermehlen und Tierfetten verarbeitet werden, dass diese letztlich verbrannt werden können.